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Mobilität

Fahrbewilligungen

Gemäss kommunaler Strassenverordnung ist das Befahren von Alp-, Feld-, Güter- und Waldstrassen mit Motorfahrzeugen gebührenpflichtig. Es sind sowohl Kurzzeit- als auch Jahresfahrbewilligungen verfügbar. Die Kontrolle der Fahrbewilligungen erfolgt digital aufgrund der im Kontrollsystem registrierten Fahrzeugnummern (Kontrollschilder).

Kurzzeit-Bewilligungen
  • 1-Tagesbewilligung (gültig 24 Stunden) à Fr. 15.–
  • 3-Tagesbewilligung (gültig 3 Tage) à Fr. 20.–
  • 2-Wochenbewilligung (gültig 14 Tage) à Fr. 30.–

Kurzzeit-Bewilligungen können von Tagestouristen, Gästen/Besuchern sowie Einheimischen gelöst werden:

  • via Parkingpay-App (Download via Google Play Store oder im App Store)
  • im Internet via parkingpay.ch
  • direkt vor Ort (am Anfang der bewilligungspflichtigen Strasse durch das Scannen des QR-Codes auf der Signalisationstafel mit der TWINT-App)
  • auf der Gemeindekanzlei (Öffnungszeiten beachten)

Parkingpay: Alle Informationen finden Sie unter parkingpay.ch. Nach der Registrierung können Nutzerinnen und Nutzer mehrere Kontrollschild-Nummern in ihrem Konto erfassen und haben die Wahl zwischen mehreren Zahlungsmöglichkeiten.

Jahresfahrbewilligungen

Die Jahresfahrbewilligung ist gültig vom 1.1. bis 31.12. und kostet Fr. 60.– (für Fahrzeuge bis 3.5 Tonnen).

Pro Jahresfahrbewilligung können bis maximal drei Fahrzeugnummern hinterlegt werden, wobei aber jeweils nur 1 Fahrzeug pro Mal die bewilligungspflichtige Strasse befahren darf.

Jahresfahrbewilligungen können von Grundeigentümern/Besitzern und von Pächtern/Dauermietern von Liegenschaften in der Gemeinde Domleschg sowie von Einwohnenden der Gemeinde Domleschg gelöst werden.

Erstmalig ist ein Antragsformular auszufüllen und an die Gemeindekanzlei zur Prüfung der Berechtigung zuzustellen.